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DSGVO Datenschutzerklärung

Rechte der betroffenen Person

Die DSGVO verleiht Personen acht Rechte für betroffene Personen, die Sie in Ihrer Datenschutzerklärung auflisten und erläutern sollten:

  1. Auskunftsrecht: Organisationen sind dazu verpflichtet, Einzelpersonen mitzuteilen, welche Daten erhoben werden, wie sie verwendet werden, wie lange sie aufbewahrt werden und ob sie an Dritte weitergegeben werden.
  2. Zugriffsrecht: Einzelpersonen haben das Recht, eine Kopie der Informationen anzufordern, über die eine Organisation verfügt.
  3. Berichtigungsrecht: Einzelpersonen haben das Recht, fehlerhafte oder unvollständige Daten zu berichtigen.
  4. Recht auf Vergessenwerden: Einzelpersonen können unter bestimmten Umständen verlangen, dass die von einer Organisation gespeicherten Daten aus ihren Aufzeichnungen gelöscht werden.
  5. Recht auf Übertragbarkeit: Einzelpersonen können von der Organisation verlangen, dass sie die darin enthaltenen Daten an ein anderes Unternehmen überträgt.
  6. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Einzelpersonen können verlangen, dass eine Organisation die Verwendung personenbezogener Daten einschränkt.
  7. Widerspruchsrecht: Einzelpersonen haben das Recht, bestimmte Arten der Verarbeitung, beispielsweise Direktmarketing, anzufechten.
  8. Rechte im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungen, einschließlich Profiling: Einzelpersonen können eine Überprüfung der automatisierten Verarbeitung beantragen, wenn sie der Ansicht sind, dass es zu einem widerrechtlichen Vorgehen gekommen ist.

 
Rechte der betroffenen Person
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